Botox bei Erektionsstörungen – Innovative Hilfe bei erektiler Dysfunktion

Erektionsstörungen sind ein Thema, über das viele Männer nur ungern sprechen – dabei sind sie weit verbreitet. Wenn herkömmliche Medikamente wie Viagra oder ähnliche Potenzmittel nicht mehr wirken oder unerwünschte Nebenwirkungen verursachen, kann Botox gegen Erektionsstörungen eine effektive und schonende Alternative sein.

In unserer Praxis bieten wir diese innovative Methode als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an – diskret, professionell und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.

Wie wirkt Botox bei erektiler Dysfunktion?

 

Botulinumtoxin Typ A – bekannt unter dem Namen Botox – wird seit Jahren erfolgreich in der Medizin eingesetzt. Bei erektile Dysfunktion (ED) wirkt Botox direkt an den Schwellkörpern des Penis: Es entspannt die glatte Muskulatur und verbessert dadurch die Durchblutung. So kann eine Erektion leichter entstehen und aufrechterhalten werden – ohne tägliche Medikamenteneinnahme oder Hormonbehandlung.

 

Vorteile der Botox-Behandlung bei Erektionsstörungen

Alternative bei Wirkungslosigkeit klassischer Potenzmittel

Lang anhaltende Wirkung (oft 4–6 Monate)

Ambulante, schmerzarme Behandlung

Gut verträglich und diskret durchführbar

Geeignet bei vaskulären oder neurologischen Ursachen

 

Für wen ist Botox bei Erektionsstörungen geeignet?

Die Behandlung kann helfen, wenn:

Medikamente wie PDE-5-Hemmer nicht wirken oder nicht vertragen werden

Durchblutungsstörungen (z. B. bei Bluthochdruck, Diabetes) vorliegen

Nervenschädigungen nach Prostata-OP oder neurologischen Erkrankungen bestehen

eine diskrete, längerfristige Lösung gewünscht ist

Jeder Patient wird bei uns individuell beraten und untersucht, um die Ursache der Erektionsstörung zu klären.

 

Ablauf der Behandlung

Individuelle Beratung und Aufklärung

Kurze ambulante Behandlung unter lokaler Betäubung (ca. 10–15 Minuten)

Gezielte Injektion von Botox in die Schwellkörper

Erste Wirkung nach 5–10 Tagen, Wirkdauer mehrere Monate

Optionale Wiederholung bei nachlassender Wirkung

 

Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme

Die Behandlung mit Botox bei Erektionsstörungen gehört zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Das bedeutet: Die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen vom Patienten privat getragen werden.

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch transparent über den genauen Ablauf und die anfallenden Kosten. Bei Bedarf erstellen wir Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

 

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie an einer neuen, wirksamen Möglichkeit gegen Erektionsstörungen interessiert sind, laden wir Sie herzlich zu einem diskreten Beratungsgespräch ein.

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