Psychiatrische Gutachten in Hannover
Ein gutes Gutachten braucht fachliche Klarheit, sorgfältiges Zuhören und eine faire Beurteilung.
In unserer Praxis bieten wir psychiatrische Gutachten für unterschiedliche Fragestellungen an. Dabei verbinden wir fachärztliche Erfahrung, sorgfältige Diagnostik und eine neutrale, nachvollziehbare Beurteilung.
Psychiatrische Gutachten können erforderlich sein, wenn psychische Beschwerden, Erkrankungen oder Belastungen im Zusammenhang mit beruflichen, sozialen, rechtlichen, medizinischen oder betreuungsrechtlichen Fragen eingeschätzt werden sollen. Ziel ist eine fundierte fachärztliche Bewertung, die verständlich, strukturiert und unabhängig erstellt wird.
Mögliche Fragestellungen
- Einschätzung psychischer Erkrankungen und ihrer Auswirkungen
- Betreuungsgutachten und betreuungsrechtliche Fragestellungen
- Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit
- sozialmedizinische Fragestellungen
- Stellungnahmen im Zusammenhang mit Rehabilitations- oder Rentenverfahren
- Einschätzung von Belastbarkeit und Teilhabefähigkeit
- fachärztliche Zweitmeinungen und Verlaufsbeurteilungen
Die Begutachtung erfolgt in einem persönlichen Termin. Je nach Fragestellung können Anamnese, psychischer Befund, testpsychologische Verfahren sowie vorhandene medizinische Unterlagen einbezogen werden.
Aktueller Hinweis
Aktuell erstellen wir keine neurologischen Gutachten. Aufgrund begrenzter Kapazitäten können wir psychiatrische Gutachten und Betreuungsgutachten nur nach vorheriger Prüfung annehmen.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, zunächst bei Ihrer behandelnden Neurologin, Ihrem behandelnden Neurologen, Ihrer Psychiaterin oder Ihrem Psychiater nachzufragen, ob das benötigte Gutachten dort erstellt werden kann.
Bitte schildern Sie uns anschließend Ihre aktuelle Fragestellung und Ihre Beschwerden kurz per E-Mail. Wir prüfen dann, ob eine Gutachtenerstellung in unserer Praxis möglich ist und ob freie Kapazitäten bestehen.
Bitte bringen Sie zum Termin relevante Vorbefunde, Arztbriefe, Klinikberichte, Medikamentenpläne und vorhandene Unterlagen zur Fragestellung mit.
